Arbeitsrecht für Arbeitnehmer/-innen
Kündigung erhalten? Sie haben jetzt nur 3 Wochen Zeit!
Wenn Sie diese Frist verpassen, kann Ihre Kündigung wirksam werden – selbst wenn sie rechtswidrig ist.
Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt sofort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Schnelle Ersteinschätzung
Fristgerechte Einreichung einer Kündigungsschutzklage
Ziel: Ihre Rechte sichern
Die meisten Kündigungen sind nicht so eindeutig, wie Arbeitgeber behaupten.
Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass eine Kündigung rechtmäßig sein muss.
Das stimmt nicht.
In unserer Praxis zeigt sich immer wieder:
Kündigungen enthalten formale Fehler.
Kündigungsgründe reichen rechtlich nicht aus.
Sozialauswahl wurden fehlerhaft durchgeführt.
Beteiligungsrechte des Betriebsrats wurden nicht ordnungsgemäß beachtet.
Besonderer Kündigungsschutz wurde übersehen.
Oft lässt sich bereits nach einer ersten Prüfung einschätzen, ob sich rechtliche Schritte lohnen.
Doch diese Prüfung hilft nur, wenn die gesetzliche Frist noch läuft.
Jetzt zählt nicht Spekulation – sondern schnelles Handeln!
Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten bestehen.
Eine rechtzeitig eingereichte Kündigungsschutzklage kann die
Grundlage dafür schaffen,
Ihre Rechte zu sichern,
über eine Beendigung zu fairen Bedingungen zu verhandeln,
oder eine angemessene Abfindung zu erzielen, sofern eine Einigung zustandekommt.
Jeder Fall ist anders. Deshalb prüfen wir Ihre individuelle
Situation sorgfältig und zeigen Ihnen transparent Ihre rechtlichen
Möglichkeiten auf.
Sie haben gerade eine Kündigung erhalten?
Wahrscheinlich gehen Ihnen gerade viele Fragen durch den Kopf.
„Warum ich?“
„Darf mein Arbeitgeber das überhaupt?“
„Bekomme ich eine Abfindung?“
„Wie bezahle ich jetzt meine laufenden Kosten?“
Diese Unsicherheit ist völlig verständlich.
Was viele Arbeitnehmer jedoch nicht wissen:
Ab dem Zugang Ihrer Kündigung läuft eine gesetzliche Frist von nur 3 Wochen.
Wer innerhalb dieser Zeit keine Kündigungsschutzklage erhebt, kann seine Rechte oft dauerhaft verlieren.
Das bedeutet:
Auch eine fehlerhafte Kündigung kann wirksam werden.
Die Chancen auf eine Einigung verschlechtern sich erheblich.
Verhandlungsmöglichkeiten über eine Abfindung können verloren gehen.
Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend!
So unterstützen wir Sie:
1. Sofortige Prüfung Ihrer Kündigung
Wir analysieren kurzfristig Ihre Unterlagen und bewerten Ihre Erfolgsaussichten.
2. Wir sichern die 3-Wochen-Frist
Wenn rechtliche Schritte sinnvoll sind und Sie uns mandatieren, reichen wir Ihre Kündigungsschutzklage fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
3. Wir vertreten konsequent Ihre Interessen
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und setzen uns für das bestmögliche Ergebnis ein – sei es die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung.
Ihre Vorteile
1. Schnelle Reaktionszeiten
Bei Kündigungen zählt jeder Tag. Deshalb bearbeiten wir zeitkritische Anfragen bevorzugt.
2. Spezialisierung auf Arbeitsrecht
Sie erhalten eine rechtliche Einschätzung, die auf die Besonderheiten Ihres Falls abgestimmt ist.
3. Klare Kommunikation
Wir erklären verständlich, welche Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
4. Konsequente Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Häufige Fragen:
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Nein.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vereinbart. Ob dies in Ihrem Fall realistisch ist, hängt von den konkreten Umständen ab.
Muss ich wirklich innerhalb von 3 Wochen handeln?
Ja.
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, muss die Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Nach Fristablauf kann die Kündigung regelmäßig nicht mehr mit Erfolg angegriffen werden.
Was kostet die Erstprüfung?
Wir erläutern Ihnen zunächst Ihre rechtliche Situation sowie die nächsten Schritte transparent. Dabei informieren wir Sie selbstverständlich auch über die voraussichtlichen Kosten.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Für eine erste Einschätzung genügen in der Regel:
die Kündigung,
Ihr Arbeitsvertrag (soweit vorhanden),
sowie einige Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis.
