202109.09
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vs. Beweiswert

Arbeitnehmer müssen im Zweifel zum Bestehen einer Artbeitsunfähigkeit vortragen.....dies gelingt nicht in jedem Fall!

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21 – (noch nicht veröffentlicht)

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst, so das BAG. 

Das Urteil zeigt, dass Arbeitgeber weiterhin offenkundig missbräuchlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen überprüfen sollten!