Asbestentsorgung kann zusätzliche Vergütung rechtfertigen, wenn…
... keine Verpflichtung besteht, den Asbest zu beseitigen. Welche Leistungen eines Werkunternehmers von einem Pauschalpreis umfasst sein sollen, ist durch Auslegung zu ermitteln.
OLG Schleswig, Urteil vom 12.03.2021 - 1 U 81/20 -
Werden bei Abrissarbeiten Schadstoffe gefunden und ist der Abrissunternehmer nach dem Vertrag (bzw. der Auslegung) nicht verpflichtet, diese zu beseitigen, so ist der Auftraggeber i.S.d. § 642 Abs. 1 BGB verpflichtet, an der Beseitigung der Schadstoffe mitzuwirken, indem er den Abrissunternehmer oder einen anderen Unternehmer mit der Beseitigung beauftragt, so das OLG zutreffend.
Im vorliegenden Fall hatte der Werkunternhmere mit der Abgabe des Angebotes die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Schadstoffbelastung empfohlen, dies hatte der Auftraggeber abgelehnt. Ein Nachtragsangebot wegen der Asbestbeseitigung hat der Bauherr zurückgewiesen, eine Auftragserteilung lehnte er ab.
Der Auftraggeber (Bauherr) ist mit seiner Klage auf Schadensersatz vor dem OLG gescheitert.