Seminarprogramm:
Leitlinien des Betriebsverfassungsgesetzes
Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
Informations- und Unterrichtungsrechte nach § 80 Abs.2 BetrVG
Allgemeine personelle Angelegenheiten nach den §§ 92 – 95 BetrVG
Personelle Einzelmaßnahmen nach den §§ 99 – 105 BetrVG
Beratungsrechte
Widerspruchsrechte des Betriebsrates
Anhörungsrechte nach den §§ 102 ff. BetrVG
Initiativrechte des Betriebsrates im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 SGB IX
Streitigkeiten zwischen den Betriebsparteien
Sanktionen
Beschreibung:
Das Praxisseminar „Mitbestimmung des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten“ richtet sich an Führungskräfte bzw. Personalverantwortliche und befasst sich mit den zentralen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates. Es zeigt den Umfang, aber auch die Grenzen auf, innerhalb derer der Betriebsrat die Arbeitnehmerinteressen bei der Regelung personeller Angelegenheiten einfordern kann.
Das Seminar stellt die einzelnen Pflichten und Sanktionen übersichtlich und praxisnah vor und gibt Anregungen sowie Tipps für die tägliche Rechtsanwendung unter Einbindung aktueller Rechtsprechung.