202003.23
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Notdienstpauschale für den Hausmeister ist nicht umlagefähig

Wird eine Notdienstpauschale an den Hausmeister entrichtet, handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten. 

Der Notdienst beziehe sich an sich auf normale Verwaltungstätigkeiten. Dies zeige sich schon daran, dass während der normalen Öffnungszeiten Schadensmeldungen regelmäßig an die Verwaltung gingen - ohne dass diese den zusätzlichen Aufwand berechnen dürfe, so der BGH. 

BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 62/19 -